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23. Oktober 2020/Musikschule
Verschärfung der Maskenpflicht
Im Rahmen der Einführung einer generellen Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden in Liechtenstein hat auch unser Schutzkonzept eine Anpassung erfahren.
Ab sofort gilt neben den sonstigen Hygienemassnahmen eine Maskentragpflicht:
- in allen öffentlich zugänglichen Bereichen an allen Standorten der Musikschule (Eingangsbereiche, Gänge, Warteräume, Foyer, Säle usw.)
- in den Klassen- bzw. Unterrichtszimmern, mit Ausnahme Gesang und Blasinstrumente
Wir bitten alle, eine eigene Schutzmaske mitzubringen.
Kinder vor dem zwölften Geburtstag und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskentragpflicht ausgenommen.
Schutzkonzept der Liechtensteinischen Musikschule (PDF)