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Schutzkonzept für den Präsenzunterricht
Nach einigen Wochen Fernunterricht beginnt am Montag, 18. Mai 2020 mit wenigen Ausnahmen und/oder Anpassungen der Präsenzunterricht an der Liechtensteinischen Musikschule. Wir freuen uns sehr darüber. Wie alle Bildungseinrichtungen haben wir ein Schutzkonzept erarbeitet, das einen möglichst regulären Schulbetrieb fördert und den bestmöglichen Schutz aller Beteiligten gewährleistet.
Wir bitten Sie Folgendes zu beachten:
- Die von der Regierung empfohlenen allgemeinen Hygiene- und Distanzregelungen sind einzuhalten.
- Die Schüler/-innen werden aufgefordert, vor dem Unterrichtszimmer zu warten und nach dem Unterricht das Gebäude umgehend zu verlassen.
- Schulfremde Personen betreten das Gebäude nur in Ausnahmefällen. Dies betrifft im Regelfall auch die Eltern von Schüler/-innen. Ausnahmen: Instrumententransport, Begleitung von kleinen Kindern etc.
- Wer sich krank fühlt oder Symptome zeigt, darf den Unterricht nicht besuchen.
- Gründliches Händewaschen unmittelbar vor und nach dem Musikunterricht (vorzugsweise mit Wasser und Flüssigseife). An den Eingängen steht zusätzlich Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, Kindern wird dies aber nicht empfohlen.
- Mit der Teilnahme am Präsenzunterricht erklären die Schüler/-innen ihr Einverständnis zu den Unterrichtsbedingungen und zur Beachtung des Schutzkonzeptes.
Besonders gefährdete Personen
- Schüler/-innen einer Risikogruppe erklären mit der Teilnahme am Präsenzunterricht, dass sie die volle Verantwortung für ihren Unterrichtsbesuch übernehmen.
- Alle Schüler/-innen der Risikogruppe 65+ werden in einem separaten Schreiben aufgefordert, hierzu eine schriftliche Erklärung gegenüber der Musikschule abzugeben.
- Schüler/-innen unter 65 Jahren, die einer Risikogruppe angehören, werden gebeten, mit ihrer Lehrperson bzw. der Direktion in Kontakt zu treten.
- Die Musikschule bemüht sich, allen, denen der Besuch des Präsenzunterrichts wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht möglich ist, eine individuelle Lösung für den Unterricht anzubieten.
Die letzten Wochen waren für uns alle herausfordernd. Nach Beendigung der Schulschliessung wird der Stiftungsrat über die Höhe der Reduktion des Schulgeldes für das laufende Semester entscheiden. Diese soll die Schülerinnen und Schüler für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie auch weiterhin den Unterricht an der Musikschule besuchen. Sollten Sie diesen per Ende dieses Semesters beenden wollen, bitten wir um eine Abmeldung bis spätestens 1. Juni 2020. Meldet sich ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht fristgemäss ab, gilt er bzw. sie für ein weiteres Semester als angemeldet. Damit wird auch die Semestergebühr fällig. Für die korrekte Einhaltung dieser Bestimmungen gemäss Schulordnung danken wir Ihnen herzlich.
Klaus Beck, Direktor