Mode:  

Organisatorisches

Termine
Beginn 2. Semester Schuljahr 2011/2012 06.02.2012
Anmeldefrist 01.12.2011
Aufnahmegespräch 11.01.2012
Frist für Abmeldungen, Lehrer- und Instrumentenwechsel 11.01.2012


Beginn 1. Semester Schuljahr 2012/2013     20.08.2012
Anmeldefrist 01.06.2012
Aufnahmegespräch 27.06.2012
Frist für Abmeldungen, Lehrer- und Instrumentenwechsel 27.06.2012


Ferien, Feiertage und andere schulfreie Tage richten sich nach dem Ferienkalender des Fürstentums Liechtenstein.
Ferienkalender des Fürstentums Liechtenstein (pdf)

Aufnahmegespräch
Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Lebensjahr, die sich für den Unterricht in einem Instrumentalfach anmelden (ausgenommen Anfänger Blockflöte), werden zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird die körperliche und musikalische Eignung des Kindes oder Jugendlichen für das gewünschte Instrument abgeklärt. Zudem erhalten die zukünftigen Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern Informationen über Instrument, dessen Anschaffung sowie andere organisatorische Belange.

Unterrichtszeiten
Zu Beginn jedes Semesters vereinbaren die Musiklehrerinnen und Musiklehrer mit ihren Schülerinnen und Schülern einen fixen wöchentlichen Termin für den Unterricht. Diese Stundeneinteilung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb in der ersten Semesterwoche möglicherweise kein regulärer Unterricht stattfindet. Hat es in einem Fach zu viele Anmeldungen, führen wir eine Warteliste. In diesem Fall ist möglich, dass der Schüler bzw. die Schülerin erst im folgenden Semester mit dem Musikunterricht beginnen kann. Gruppenkurse finden nur bei genügender Teilnehmerzahl statt.

Unterrichtsorte
Der Instrumental- bzw. Gesangsunterricht für Schülerinnen und Schüler im Primarschulalter findet in der Regel in der Wohngemeinde statt. Abhängig von der Teilnehmerzahl werden die Gruppenkurse für Kinder in der jeweiligen Gemeinde oder in den musikschuleigenen Zentren durchgeführt. Jugendliche und Erwachsene werden in den Musikschulzentren Unterland (Eschen) und Oberland (Triesen) sowie im Rheinbergerhaus (Vaduz) und im Brunharthaus (Schaan) unterrichtet.


Schulgeld
Die Schulgeldrechnung wird den Schülerinnen und Schülern im Laufe des Semesters zugestellt. Tritt ein Schüler bzw. eine Schülerin vor Ende des Semesters aus oder bleibt er bzw. sie dem Unterricht fern, entsteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes. Ein teilweiser Schulgeldnachlass erfolgt nur in ausserordentlichen Fällen (z.B. länger dauernde Krankheit, Schulwechsel oder Wohnsitzverlegung ins Ausland) gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung.

Die Tarife für Jugendliche gelten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie für Studierende und Auszubildende (mit Ausweis). Die gleichen Preise gelten auf Antrag auch für Pensionäre.