Schulgeld Die Schulgeldrechnung wird den Schülerinnen und Schülern im Laufe des Semesters zugestellt. Tritt ein Schüler bzw. eine Schülerin vor Ende des Semesters aus oder bleibt er bzw. sie dem Unterricht fern, entsteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes. Ein teilweiser Schulgeldnachlass erfolgt nur in ausserordentlichen Fällen (z.B. länger dauernde Krankheit, Schulwechsel oder Wohnsitzverlegung ins Ausland) gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung. Die Tarife für Jugendliche gelten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie für Studierende und Auszubildende (mit Ausweis). Die gleichen Preise gelten auf Antrag auch für Pensionäre.